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   AG Berlin-Mitte, 25.08.2010 - 110 C 3178/10   

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https://dejure.org/2010,57164
AG Berlin-Mitte, 25.08.2010 - 110 C 3178/10 (https://dejure.org/2010,57164)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 25.08.2010 - 110 C 3178/10 (https://dejure.org/2010,57164)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 25. August 2010 - 110 C 3178/10 (https://dejure.org/2010,57164)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de

    Verweisung auf freie Werkstatt aufgrund eines Prüfberichtes nicht ausreichend dargelegt

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verweis auf kostengünstigere Werkstatt erfordert annahmefähiges Angebot - Zumindest Kostenvoranschlag zu erwarten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 25.08.2010 - 110 C 3178/10
    Auch der BGH hat in seinem so genannten Porsche-Urteil entschieden, dass der Geschädigte, der fiktive Reparaturkosten abrechnet, der Schadensberechnung die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen darf (BGH, NJW 2003, 2086).
  • LG München I, 06.05.2008 - 30 O 16917/07

    Rechtsanwaltskosten für die Geltendmachung deliktischer Schadensersatzansprüche

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 25.08.2010 - 110 C 3178/10
    Insoweit dürfte allerdings die Ansicht des AG Mitte zweifelhaft sein, denn die Kosten der Einholung der Deckungszusage stellt eine eigeständige Angelegenheit des Anwalts dar (vgl. § 15 RVG vgl. auch LG München Urt. v. 6.5.2008 - 30 O 16917/07).
  • AG Bühl, 29.04.2010 - 7 C 345/09

    Deckungszusage Rechtschutzversicherung - Kosten der Einholung

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 25.08.2010 - 110 C 3178/10
    Immer dann, wenn sich die beklagte Versicherung in Verzug befunden hat, sind diese Kosten der Deckungszusage Verzugsschaden, der vom Schädiger aufgrund seines Verzuges zu erstatten ist (vgl. auch AG Bühl Urt. v. 29.4.2010 - 7 C 345/09).
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